Antrag

 

der Fraktion der CDU

 

 

Wir entrümpeln den Berliner Bürokratie-Dschungel IV – Aufhebung des Berliner Energiespargesetzes (BEnSpG)

 

 

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Förderung der sparsamen sowie umwelt- und sozialverträglichen Energieversorgung und Energienutzung im Land Berlin (Berliner Energiespargesetz – BEnSpG) vom 2. Oktober 1990

 

Artikel I

 

Das Gesetz zur Förderung der sparsamen sowie umwelt- und sozialverträglichen Energieversorgung und Energie­nutzung im Land Berlin (Berliner Energiespargesetz – BEnSpG) vom 2. Oktober 1990 wird aufgehoben.

 

Artikel II

 

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

 

 

Begründung:

 

Durch dieses Gesetz sollte zu einem Zeitpunkt, zu dem Energiesparmaßnahmen in der politischen Diskussion standen, eine politische Zielrichtung festgeschrieben werden, nach der Energiesparmaßnahmen in vielfältigen Bereichen durchgeführt werden sollten. Inzwischen sind das Umweltbewusstsein und das Energiesparbewusst­sein gewachsen, so dass es einer gesetzlichen Regelung und damit folgender verwaltungsmäßiger Umsetzung nicht mehr bedarf.

 

 



Damit entfällt auch die Notwendigkeit, ein Landesener­gieprogramm aufzustellen sowie einen jährlichen Ener­giebericht dem Abgeordnetenhaus von Berlin vorzulegen.

 

Zudem hat die Bundesregierung mit der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV) vom 16. November 2001 bereits grundlegende Tatbestände festgelegt, die allgemein verpflichtend sind.

 

Ein weiteres Landesgesetz ist daher entbehrlich.

 

Der Antrag verfolgt das gleiche Ziel wie ein von Senator Körting im Jahr 2002 formulierter Vorschlag, der leider bisher nicht verwirklicht wurde. Die CDU-Fraktion rech­net daher mit der Unterstützung des Senats bei einer zügi­gen Umsetzung, denn das im Land Berlin bestehende Regelungsdickicht muss dringend gelichtet werden.

 

 

Berlin, den 29. April 2003

 

 

Dr. Steffel   Goetze

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq